Barrierefreiheit
Der KH-IT Bundesverband möchte, dass diese Anwendung möglichst vielen Menschen offensteht. Diese Erklärung beschreibt den erreichten Stand ehrlich, samt dem, was noch fehlt.
Stand der Vereinbarkeit
Die Anwendung wurde entlang der Anforderungen der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2, Stufe AA, entwickelt. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat bisher nicht stattgefunden. Die Angaben beruhen deshalb auf einer Selbsteinschätzung.
Was umgesetzt ist
- Bedienung vollständig über die Tastatur, mit sichtbarer Kennzeichnung des Fokus
- Auszeichnung der Seiten nach Bedeutung, mit Überschriftenebenen, Bereichen und Beschriftungen für Formularfelder
- Textalternativen für alle Logos und Lichtbilder
- Heller und dunkler Modus, jeweils mit geprüften Kontrasten, ausgerichtet an der Einstellung des Betriebssystems
- Größenangaben in Schritten, die mit der Schriftgröße des Browsers mitwachsen, ohne dass Inhalte verloren gehen
- Silbentrennung nach deutschen Regeln, damit schmale Spalten lesbar bleiben
- Bewegung wird zurückgenommen, wenn das Betriebssystem das verlangt
Bekannte Einschränkungen
Folgende Punkte sind derzeit nicht oder nicht vollständig gelöst:
- Dateien der Partner. Zum Herunterladen bereitgestellte Dokumente stammen von den Partnern und sind nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Ein Dokument ohne Auszeichnung ist mit einem Screenreader kaum nutzbar. Wer ein solches Dokument in zugänglicher Form benötigt, wendet sich an uns.
- Aussagekraft der Textalternativen. Jedes Logo hat eine Textalternative. Fehlt eine gepflegte Angabe, wird der Name des Partners verwendet. Das ist korrekt, aber nicht immer so aussagekräftig wie eine bewusst formulierte Beschreibung.
- Keine Prüfung mit Hilfsmitteln. Ein Test mit gängigen Screenreadern steht aus.
Rückmeldung
Wer auf eine Hürde stößt, meldet sie bitte an backoffice@kh-it.gmbh. Hilfreich sind die Adresse der betroffenen Seite und eine kurze Beschreibung dessen, was nicht funktioniert hat. Rückmeldungen werden innerhalb von zwei Wochen beantwortet.
Wer einen Inhalt in zugänglicher Form braucht, erhält ihn auf Anfrage über dieselbe Adresse.

